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Grundwasser ein wertvoller Schatz braucht Schutz

Jeder kennt es, das blaue Verkehrsschild mit Tankwagen. Es zeigt an, dass man sich in einem Wasserschutzgebiet befindet. Hier gelten besondere Bestimmungen zum Schutz der Gewinnungsgebiete, in denen das Trinkwasser gefördert wird. Die grundwasserschonende Bewirtschaftung hat in Bayern dazu geführt, dass sich in manchen geschützten Gebieten im Laufe der Zeit Biotope gebildet haben. Somit können Wasserschutzgebiete auch ein Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen sein.

Doch Grundwasser ist schneller verunreinigt als man denkt: Unfälle mit Gefahrgütern, industrielle Produktionsverfahren, Haus-und Straßenbau, undichte Kanäle, die Düngung und der Spritzmitteleinsatz, in der Landwirtschaft und in den Hausgärten bergen unsichtbare Gefahren. Nur in Wasserschutzgebieten kann ein Anwendungsverbot für wassergefährdende Stoffe ausgesprochen werden.

Wasser ist in Bayern reichlich vorhanden und auf natürliche Weise tief unter der Erde in den Grundwasserleitern vor Verunreinigung geschützt. Obwohl im Freistaat mit einem Anteil von ca. 92 Prozent nahezu das gesamte Trinkwasser aus Grundwasser gewonnen wird, sind keine fünf Prozent der Landesfläche als Wasserschutzgebiete ausgewiesen.

Das ist wenig im Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit rund zwölf Prozent. In Bayern sind gegenwärtig 400 Verfahren zur Überprüfung bzw. Neu- ausweisung von Wasserschutzgebieten offen. Um auch zukünftig einen ausreichenden Trinkwasserschutz gewährleisten zu können, müssen dies Verfahren zügig abgeschlossen werden.




 

Wasserschutzgebiet der Glöttgruppe

 

Wasserschutzgebiet - Einteilung in Zonen

Wasserschutzgebiete werden nur dort ausgewiesen, wo es für die Trinkwassergewinnung notwendig ist. Ausschlaggeben für die Größe und Lage eines Wasserschutzgebietes sind die natürliche Schutzwirkung des Untergrundes sowie die Fließrichtung und -geschwindigkeit des Grundwassers.
Wasserschutzgebiete werden in drei Zonen aufgeteilt: Die weitere Zone (Zone III) bietet Schutz und ausreichend Reaktionszeit vor schwer abbaubaren Verunreinigungen im großräumigen Umfeld der Wassergewinnungsanlage. Wird ein bestehendes Schutzgebiet überprüft, sow erden die aktuellen hydrogeologischen Erkenntnisse und Umfelteinflüsse in diesem Gebiet untersucht.
In vielen Fällen wird das ausgewiesene Schutzgebiet aufgrund neuer Erkenntnisse und Gefahren erheblich vergrößert.
Die engere Zone (Zone II) ist so auszulegen, dass die Fließzeit des Grundwassers vom Übergang Zone III/II bis zur Entnahme 50 Tage beträgt.
Damit soll die für den Abbau bakteriologischer Verunreinigungen erforderliche Zeit gewährleistet werden. In der Zone I, dem eingezäunten Fassungsbereich, liegt der Brunnen oder die Quelle.

 

Nähere Infos zum Wasserschutzgebiet der Glöttgruppe als PDF-Datei herunterladen.