Wassergebühren:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis | 4 m3/h | 69,00 €/Jahr |
bis | 10 m3/h | 172,00 €/Jahr |
bis | 16 m3/h | 276,00 €/Jahr |
bis | 25 m3/h | 432,00 € Jahr |
bis | 63 m3/h | 1.088,00 €/Jahr |
bis | 100 m3/h | 1.728,00 €/Jahr |
Die Gebühr beträgt 1,55 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Wird ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr
2,64 € pro Kubikmeter entommenen Wassers. Bei Abgabe ohne Messung durch
Zähler wird eine monatliche Pauschale von 15,40 € erhoben.
Hier können Sie die Satzungen der Glöttgruppe als PDF-Datei herunterladen.