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Wassergebühren:

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis 4 m3/h 69,00 €/Jahr
bis 10 m3/h 172,00 €/Jahr
bis 16 m3/h 276,00 €/Jahr
bis 25 m3/h 432,00 € Jahr
bis 63 m3/h 1.088,00 €/Jahr
bis 100 m3/h 1.728,00 €/Jahr

Die Gebühr beträgt 1,55 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Wird ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr
2,64 € pro Kubikmeter entommenen Wassers. Bei Abgabe ohne Messung durch
Zähler wird eine monatliche Pauschale von 15,40 € erhoben.

 

Hier können Sie die Satzungen der Glöttgruppe als PDF-Datei herunterladen.